13.08.2012
Anfechtungsklage gegen Kapitalherabsetzung – Aussetzung des Verfahrens
Hauptversammlung stimmt erneut über Kapitalherabsetzung ab
Ad-Hoc Aktionärs-/Pressemitteilung nach § 15 WpHG
Berlin, 13. August 2012. Ein Aktionär hatte gegen den in der ordentlichen Hauptversammlung der TELES AG Informationstechnologien vom 05.12.2011 zu TOP 4 der Tagesordnung gefassten Kapitalherabsetzungsbeschluss vor dem Landgericht Berlin Anfechtungsklage erhoben (Aktenzeichen 100 O 4/12).
Der Aufsichtsrat der TELES hat am 10. August 2012 beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Kapitalherabsetzungsbeschluss auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aufzuheben. Der Hauptaktionär der Gesellschaft, Herr Prof. Dr.-Ing. Schindler beabsichtigt, als Aktionär mit allen von ihm direkt oder indirekt gehaltenen Aktien auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung für die Aufhebung der Kapitalherabsetzung zu stimmen.
Vor diesem Hintergrund haben die Parteien am 10. August 2012 in einem Vergleich vereinbart, übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Der Kläger hat sich verpflichtet, die Anfechtungsklage unverzüglich nach einem Beschluss der Hauptversammlung über die Aufhebung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses zurückzunehmen.
Die Einzelheiten des Vergleichs werden im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
TELES AG Informationstechnologien
Der Vorstand